AGB
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I.
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte, hiermit ausdrücklich widersprechen.
1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2. Lieferung / Abladen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung gemäß der jeweils gültigen Anlieferpreisliste bis zur Verwendungsstelle ohne Abladen. Ist das Abladen vereinbart, erfolgt dieses kostenpflichtig am Fahrzeug, vorausgesetzt die Verwendungsstelle ist gut und ebenerdig befahrbar. Verlässt das Fahrzeug auf ausdrückliche Anweisung des Käufers oder seines Beauftragten die befahrbare Verwendungsstelle, haftet der Käufer für hierdurch entstehende Schäden, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verkäufers verursacht wurden.
3. Mängel / Rückgabe
Verbraucher: Offensichtliche Transportschäden sind dem Verkäufer möglichst unverzüglich anzuzeigen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Unternehmer: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich gemäß §§ 377 f. HGB anzuzeigen.
Rücknahmen erfolgen – soweit gesetzlich zulässig – nur nach vorheriger Zustimmung abzüglich 15 % Wiedereinlagerungskosten. Sonderanfertigungen und Kommissionsware sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
4. Preise / Zahlung
Sofern zwischen Vertragsschluss und Liefertermin mehr als vier Monate liegen, behalten wir uns eine Preisanpassung bei nachweislichen Kostenänderungen vor. Übersteigt die Erhöhung 5 %, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu. Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
6. Verpackung / Paletten
Gesetzliche Rücknahme- und Entsorgungspflichten bleiben unberührt.
Mehrwegpaletten werden bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand abzüglich Palettenabnutzungsgebühr gutgeschrieben.
7. Montage / VOB
Gegenüber Unternehmern kann die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) vereinbart werden, sofern sie vollständig zur Verfügung gestellt wurde.Für eindeutig als bloße Bauleistungen abgetrennte Teile der vertraglichen Leistungen Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B und ggf. die Technischen Vorschriften der VOB/C an. Die VOB werden auf Wunsch zugesandt.
Gegenüber Verbrauchern findet die VOB/B keine Anwendung.
8. Verwaltungsgebühren
Verwaltungskostenpauschalen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern erhoben.
9. Aufbewahrung
Verbrauchern wird empfohlen, Rechnungen zur eigenen Absicherung zwei Jahre aufzubewahren.
10. Gerichtsstand
Ist der Käufer Kaufmann, ist Gerichtsstand Soest.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.